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SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel

Avatar of hdiemervon hdiemer - 07. April 2021

Die Arbeitsschutzregel konkretisiert die Rechte der Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz. Das Ziel dabei ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und auf einem niedrigen Niveau zu halten. Arbeitgeber, die die technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen der Arbeitsschutzregel und die Rechtsvorschriften in ihrem Betrieb umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln.

Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel bildet den aktuellen Stand der Technik, Hygiene und Arbeitsmedizin ab und stellt differenzierte Umsetzungsmaßnahmen für die Betriebe vor. Neben Arbeitgebern werden die Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes wie Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner angesprochen und die Instrumente des Arbeitsschutzes, wie zum Beispiel die arbeitsmedizinische Vorsorge, in Bezug genommen. 

Die Arbeitsschutzregel zeigt auf, wie die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des notwendigen Infektionsschutzes ergänzt werden kann. Die Maßnahmen konkretisieren die zentralen Schutzmaßnahmen des Arbeitsschutzstandards, wie zum Beispiel für Arbeitsplatzgestaltung, Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume, Lüftung und Homeoffice sowie Dienstreisen und Besprechungen. 

Für Arbeitsbereiche, in denen technische und organisatorische Arbeitskräfte keinen hinreichenden Infektionsschutz anbieten können, werden personenbezogene Maßnahmen formuliert. Dazu gehören Abstandhalten, Nutzung von Mund-Nase-Bedeckungen und Hygienemaßnahmen.