Aufgaben der Grundbetreuung DGUV Vorschrift 2

Aufgabenfelder der Grundbetreuung
1.Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
2.Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
3.Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention
4.Unterstützung bei der Schaffung einer Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
5.Untersuchung nach Ereignissen
6.Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen BR/PR,
7.Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
8.Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
9.Selbstorganisation

Einsatzzeiten – Berechnung :Wir helfen Ihnen weiter
Für die Aufgabenfelder der Grundbetreuung steht Betriebsärzten und Fachkräften für
Arbeitssicherheit ein festes Zeitkontingent zur Verfügung.

Wir übernehmen die Betreuung vor Ort nach DGUV Vorschrift 2

Dieser Beitrag wurde unter Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit abgelegt und mit , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.