Grundbetreuung DGUV-Vorschrift 2

Grundbetreuung DGUV-Vorschrift 2
Die Grundbetreuung ist die Basis für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische
Betreuung der Betriebe. Neu in der Vorschrift ist eine Zusammenfassung der Einsatzzeiten für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und für Betriebsärzte.
Es wird keine feste Aufteilung vorgegeben, und sie soll auch nicht von einzelnen Branchen vorgenommen werden.
Grundsätzlich ist die Grundbetreuung mit einer Zeitangabe versehen.
Die Zuordnung der Betriebsarten zu den jeweiligen Betreuungsgruppen können Sie in der
DGUV-Vorschrift 2 entnehmen.

Aufgabenfelder der Grundbetreuung:
 Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
 Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
 Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation
 Untersuchung nach Ereignissen
 Allgemeine Beratung
 Erstellung von Dokumentationen
 Teilnahme an Besprechungen
 Selbstorganisation

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