Grundbetreuung DGUV-Vorschrift 2
Die Grundbetreuung ist die Basis für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische
Betreuung der Betriebe. Neu in der Vorschrift ist eine Zusammenfassung der Einsatzzeiten für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und für Betriebsärzte.
Es wird keine feste Aufteilung vorgegeben, und sie soll auch nicht von einzelnen Branchen vorgenommen werden.
Grundsätzlich ist die Grundbetreuung mit einer Zeitangabe versehen.
Die Zuordnung der Betriebsarten zu den jeweiligen Betreuungsgruppen können Sie in der
DGUV-Vorschrift 2 entnehmen.
Aufgabenfelder der Grundbetreuung:
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation
Untersuchung nach Ereignissen
Allgemeine Beratung
Erstellung von Dokumentationen
Teilnahme an Besprechungen
Selbstorganisation